Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06.07.2020
1. Für durch unsere Gesellschaft nachgewiesene oder vermittelte Kaufverträge beträgt unsere Maklerprovision – sofern nicht anders vereinbart – 7,14 % des tatsächlichen Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, unabhängig von der Kaufpreishöhe jedoch mindestens 2.500,00 € inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist im Kaufpreis nicht enthalten und ist vom Käufer zu tragen. Die Provision wird mit der notariellen Beurkundung zur Zahlung fällig.
2. Der provisionspflichtige Maklervertrag kommt mit und/oder unserem Beauftragten entweder durch schriftliche Vereinbarung oder wenn aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, auch wenn dieser zu von dem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird bzw. der Vertrag im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang Erweiterungen oder Ergänzungen erfährt. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung oder wenn statt eines Verkaufes ein Erbbaurecht an dem vermittelten/nachgewiesenen Vertragsgegenstand eingeräumt wird.
3. Alle Angaben zu den von uns angebotenen Objekten stammen von den jeweiligen Eigentümern/Auftraggebern bzw. Dritten. Trotz aller Sorgfalt können wir eine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
4. Unsere Angebote sind streng vertraulich und ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht – oder Auftraggeber des Empfängers, die zum Abschluß eines Kaufvertrages über das von uns angebotene Objekt führt, hat zur Folge daß der Empfänger unseres Angebotes uns zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision verpflichtet ist.
5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Bis zum Beleg des Gegenteils gilt unser Nachweis als ursächlich für den Abschluß eines Vertrages. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit unseres Nachweises.
6. Der Empfänger unseres Angebotes ist in Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern/Auftraggebern verpflichtet, unsere Gesellschaft als nachweisenden/vermittelnden Makler zu benennen, uns zu den Verhandlungen und zu der notariellen Beurkundung des Vertrages hinzuzuziehen sowie uns unaufgefordert Abschriften der beurkundeten Verträge und evtl. späterer Ergänzungs- oder Änderungsvereinbarungen zukommen zu lassen.
7. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteilnehmer provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt.
8. Eine nachträgliche Auflösung eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages läßt unseren Provisionsanspruch nicht entfallen. Dies gilt entsprechend auch dann, wenn ein Vertragsteil zurücktritt, weil der andere seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat.
9. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
11. Sollten einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt, Sinn und Zweck der vertraglichen Vereinbarung entspricht und dieser nicht zuwiderläuft.