Denkmalabschreibung liegt dem Einkommenssteuergesetz zu Grunde:

a. für Kapitalanleger nach §7i/h Einkommenssteuergesetz können die Denkmalsanierungskosten zu 100% über 12 Jahre angesetzt werden.

Link zu offiziellen Gesetzestext des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html

b. für Eigennutzer nach §10f Einkommenssteuergesetz können die Sanierungskosten zu 90% über 10 Jahre verteilt angesetzt werden.

Linke zu offiziellen Gesetzestext des Bundes: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10h.html

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